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Damit die Schule im Interesse unserer Kinder ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden kann, ist eine effektive Zusammenarbeit von Schulleitung, LehrerInnen und Eltern unerlässlich.
Eine Form dieser Zusammenarbeit ist durch die Mitwirkung der Eltern im Rahmen des Elternbeirats, der Interessenvertretung der Schülereltern, gegeben.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Artikel 64ff.) und in der Schulordnung für Gymnasien (§§ 113- I 18)
Eine Form dieser Zusammenarbeit ist durch die Mitwirkung der Eltern im Rahmen des Elternbeirats, der Interessenvertretung der Schülereltern, gegeben.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Artikel 64ff.) und in der Schulordnung für Gymnasien (§§ 113- I 18)